Abwehrkraft, Naturel, Anti-Insektenspray
Für zuverlässigen Schutz gegen Mücken (bis zu 6 Stunden) und gegen Zecken (bis zu 4 Stunden). Für Kinder ab 1 Jahr geeignet. Gute Hautverträglichkeit, dermatologisch getestet. Auch auf Textilien anwendbar. Citriodiol aus dem Zitroneneukalyptus hält lästige Störenfriede ganz natürlich auf Distanz, ohne die Chemiekeule zu schwingen. Für lauschige, ungestörte Sommertage und ruhige Nächte mit dem Duft von Citronella, Lavendel und Rosengeranie.
Anwendung:
Direkt auf die Haut oder Kleidung sprühen.
Hinweis:
Anti-Insektenspray ist ein Biozid. Verwenden Sie den Spray stets vorsichtig. Bitte lesen Sie vor der Anwendung das Etikett und die Produktinformation. Das Produkt ist auch gegen Aedes- und Anopheles-Mücken wirksam, die Überträger der Krankheiten Malaria, Gelbfieber, Dengue, Chikungunya, Zika sind.
Gefahr. Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. Entsorgung des Inhalts gemäss den örtlichen Vorschriften. Enthält Limonen, Geranial, Neral. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Warum findest du auf manchen Produkten Gefahrstoff-Symbole und entsprechende Hinweise?
Ätherische Öle sind hochkonzentrierte Inhaltsstoffe, welche aus Pflanzen gewonnen werden. Es handelt sich um sogenannte Vielstoffgemische. Betrachtet man diese Inhaltsstoffe einzeln, so müssen einige gemäß der Gefahrenstoffverordnung als solche eingestuft werden z.B. als umweltgefährlich, ätzend oder leicht entzündlich.
Dieses Gesetz unterscheidet jedoch nicht, ob es sich bei diesen Inhaltsstoffen um synthetisch hergestellte oder natürlich im ätherischen Öl vorkommende handelt.
Ausserdem wird in dieser Verordnung nicht unterschieden zwischen Kleinstmengen von 5 ml oder 50 Liter Fässern.
Deshalb müssen auch geringe Mengen mit diesen Symbolen und den entsprechenden Gefahren-Sätzen versehen werden, selbst wenn diese kleinen Mengen nicht schädlich sind.